F & A
Wie läuft eine Kontrolle ab?
- Aufgrund einer Entsendemeldung, eines konkreten Kontrollauftrages oder als reine Spontankontrolle befragt unser Kontrolleur einen Arbeitnehmer (Grundlage: Bestimmungen aus dem Entsendegesetz und/oder ave GAV);
- Der Arbeitgeber wird daraufhin schriftlich aufgefordert, sachdienliche Unterlagen einzureichen;
- Die eingereichten Dokumente werden der zuständigen Vollzugsstelle (PBK/Behörde…) zur weiteren Beurteilung/Bearbeitung überwiesen;
- Die Firma wird bei Bedarf seitens Vollzugsstelle wieder kontaktiert.
Was darf der Kontrolleur – Kompetenzen?
Die mit der Kontrolle betrauten Personen dürfen:
- Betriebe oder Arbeitsplätze während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen betreten;
- von den Arbeitgebern sowie den ArbeitnehmerInnen alle erforderlichen Auskünfte verlangen;
- alle erforderlichen Unterlagen konsultieren und kopieren;
- die Identität der ArbeitnehmerInnen überprüfen;
- sich die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen vorweisen lassen.
Wie soll der Arbeitnehmer reagieren?
- Der Arbeitnehmer darf sich den Ausweis des Kontrolleurs zeigen lassen;
- Der Arbeitnehmer soll die Fragen soweit für ihn möglich beantworten:
- Angabe seines Arbeitgebers;
- Ausweis mitführen (ID/Führerausweis/Ausländerausweis);
- Fragen beantworten.
Wie soll die Firma reagieren?
- Die eingeforderten Unterlagen gemäss Schreiben termingerecht und wahrheitsgetreu einreichen: Unterlagen online einreichen;
- Auf eine schriftlich (Post/Mail/Fax) eingereichte Fristerstreckung wird seitens AKZ in der Regel eingetreten;
- Kooperieren, ansonsten unnötiger Verdacht auf Verschleierung entsteht (Grundsatz gilt: Wer sich korrekt verhält, hat nichts zu verbergen).
Eine ausländische Firma möchte einen Auftrag in der Schweiz ausführen?
- Die Firma muss ihre Arbeitnehmer mittels folgendem Link für den Einsatz anmelden: https://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/meldeverfahren.html
- Muss den vorgegebenen Mindestlohn gemäss ave GAV (Tarifvertrag) ihren Arbeitnehmern vergüten (siehe auch „Lohnrechner“);
- Es gilt der GAV der betreffenden Branche (entsprechend der vor Ort zu erbringenden Tätigkeit gemäss „Liste“);
- Alle anwendbaren Lohnzuschläge / Spesen sind ebenfalls einzuhalten;
- Allenfalls ist eine Kaution zu hinterlegen.
Der Einsatz der Firma verlängert sich unverhofft
- Die Firma kann beim zuständigen Amt eine Verlängerung eingeben;
- Die Firma kann den Einsatz via Internet verlängern.
Die Firma muss einen geplanten Arbeitnehmer aufgrund Krankheit/Unfall kurzfristig ersetzen?
- Die Firma kann via Internet den Ersatz nachmelden
Vollzugskosten
- Antworten auf die gängigsten Fragen zu den Vollzugskosten finden Sie unter: http://www.zis-inkasso.org/de
Fragen zur Kaution in kautionspflichtigen Branchen
- Antworten auf die gängigsten Fragen zur Kaution finden Sie unter: http://www.zkvs.ch/fragen